Neue Zweitwohnungen genehmigungspflichtig machen, Ausnahmen nur bei beruflich notwendiger Nutzung.
Sämtliche Fälle von rechtsmissbräuchlichem Verhalten von Vermietern sollen in einem gesonderten Kapitel innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts behandelt und durch erleichterte Schadenersatzansprüche im BGB flankiert werden.
Regelung in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur verbilligten Veräußerung bundeseigener Liegenschaften, insbesondere des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), für sozialen Wohnungsbau und andere soziale Zwecke sowie für bezahlbaren Wohnungsbau.