Bauleitplanerische Ausweisungsmöglichkeit für den Dachgeschossausbau vereinfachen, Baunutzungsverordnung flexibilisieren. Flexible Regelungen für die Stellplatzversorgung zulassen.
Überschreiten der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) bei Aufstockungen ohne kostentreibende Ausgleichsmaßnahmen ermöglichen. Abstandsflächenrechtliche Regelungen zur Erleichterung von Nachverdichtung überprüfen.
Musterbauordnung einheitlich umsetzen und die Typengenehmigung in alle Landesbauordnungen integrieren und um die Regelungen der referenziellen Baugenehmigung aus NRW erweitern.
Bei Schaffung von bezahlbarem Wohnraum EU-Vergaberecht vorübergehend aussetzen. Um EU-Wirtschaftsteilnehmern die Teilnahme nicht zu verschließen, soll auf geeigneten Plattformen auf Verfahren hingewiesen werden.
Anforderungen an Energieeffizienz nicht ohne gründliche Analyse der Auswirkungen auf Mieten erhöhen. Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgewogen unter Betrachtung der realen Vermietungssituationen formulieren und die Landesbauordnungen vereinheitlichen. Ausgleichsregelungen im Quartier einführen.